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BGH (VI ZR 291/94) | Datum: 23.01.1996
Der Kläger begehrt die Feststellung, daß die Beklagten als Gesamtschuldner zur Hälfte für den seiner Beifahrerin Frau M. bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden einzustehen haben, der sich am 23. Januar 1987 bei [...]